Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 89,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

11.06.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 89,

Gemeindeverband der Musikschule Retzer Land

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Hardegg, Schrattenthal, Retz, Retzbach und Weitersfeld beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Retz” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.
  2. Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Pulkau und die von der Verbandsversammlung am 20. Juni 2001 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2002 wirksam.
  3. Absatz 3Der Beitritt der Gemeinde Zellerndorf und die von der Verbandsversammlung am 22. November 2012 und am 20. November 2013 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,, Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 6, Absatz eins,), werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2013 wirksam.