Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 88,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 88,

Gemeindeabwasserverband Ebenfurth-Pottendorf

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Ebenfurth und Pottendorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Ebenfurth-Pottendorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1992 wirksam.
  2. Absatz 2Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 18. März 2002 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 3, Absatz 2 und 4, Paragraph 11, Absatz 3 und 4, Paragraph 12,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2003 wirksam.