Absatz einsDie von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 3, Absatz eins und Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer 2,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.
Niederösterreich
1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
LGBl. 1600/2-57
Paragraph 86,
01.01.2015
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.