Absatz einsDie von den Gemeinden Albrechtsberg, Kirchschlag, Kottes-Purk, Ottenschlag, Sallingberg und Weinzierl am Walde beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Ottenschlag” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.