Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 85,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 85,

Gemeindeverband der Musikschule Ottenschlag

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Albrechtsberg, Kirchschlag, Kottes-Purk, Ottenschlag, Sallingberg und Weinzierl am Walde beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Ottenschlag” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.
  2. Absatz 2Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 30. Mai 2000 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 11,, Paragraph 12,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2001 wirksam.