Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 81,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 81,

Gemeindeverband der Musikschule Maria Anzbach-Eichgraben

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Eichgraben und Maria Anzbach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Maria Anzbach-Eichgraben” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.
  2. Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 18. September 2000 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 8,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2001 wirksam.