Niederösterreich
1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
LGBl. 1600/2-57
Paragraph 80,
01.01.2015
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Die von den Gemeinden Groß-Weikersdorf, Heldenberg, Rußbach und Stetteldorf am Wagram beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Mittleres Schmidatal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.