Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 79,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

11.06.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 79,

Gemeindeverband der Musikschule Prinzersdorf

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Gerersdorf, Markersdorf-Haindorf und Prinzersdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Prinzersdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.
  2. Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Haunoldstein sowie die von der Verbandsversammlung am 26. Juli 1993 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 6, Absatz eins,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1994 wirksam.
  3. Absatz 3Der Beitritt der Gemeinde Hafnerbach und die von der Verbandsversammlung am 22. September 1999 und am 2. März 2000 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2 und 6) werden genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2000 wirksam.
  4. Absatz 4Die von der Verbandsversammlung am 17. April 2001 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 12, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.