Absatz einsDie von den Gemeinden Burgschleinitz-Kühnring, Eggenburg, Röschitz und Straning-Grafenberg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Eggenburg-Röschitz” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1992 wirksam.