Niederösterreich
1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
LGBl. 1600/2-57
Paragraph 77,
01.01.2015
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Die von den Gemeinden Hausleiten und Stetteldorf am Wagram beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Unteres Schmidatal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.