Absatz einsDer Beitritt der Gemeinden Gaming, Göstling an der Ybbs und Lunz am See sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 25. März 1992 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins bis 3, Paragraph 5,, Paragraph 6, Absatz 2 und 4, Paragraph 7, Absatz eins,, 2 und 4, Paragraph 8, Absatz eins, sowie Paragraphen 9 bis 20) wird genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1992 wirksam.