Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 76,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

30.07.2018

Index

16 Verwaltungsgemeinschaften und Gemeindeverbände

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 76,

Gemeindeverband für Umweltschutz im Bezirk Scheibbs

  1. Absatz einsDer Beitritt der Gemeinden Gaming, Göstling an der Ybbs und Lunz am See sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 25. März 1992 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins bis 3, Paragraph 5,, Paragraph 6, Absatz 2 und 4, Paragraph 7, Absatz eins,, 2 und 4, Paragraph 8, Absatz eins, sowie Paragraphen 9 bis 20) wird genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1992 wirksam.
  2. Absatz 2Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 3,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1994 wirksam.

Im RIS seit

04.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2018

Gesetzesnummer

20000670

Dokumentnummer

LNO40006341