Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 75,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

30.07.2018

Index

16 Verwaltungsgemeinschaften und Gemeindeverbände

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 75,

Gemeindeverband für Abfallwirtschaft im Raum Schwechat

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Ebergassing, Gramatneusiedl, Himberg, Klein-Neusiedl, Leopoldsdorf, Lanzendorf, Haslau-Maria Ellend, Maria Lanzendorf, Moosbrunn, Rauchenwarth, Schwadorf, Schwechat und Zwölfaxing beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband für Abfallwirtschaft im Raum Schwechat” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. April 1992 wirksam.
  2. Absatz 2Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 3,) wird insoweit genehmigt, als dieser Gemeindeverband gemäß Paragraph 3, der Satzung aus dem eigenen Wirkungsbereich der verbandsangehörigen Gemeinden, die im NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992, Landesgesetzblatt 8240, in der jeweils geltenden Fassung, geregelten Aufgaben aus dem Bereich der Landesvollziehung besorgt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1994 wirksam.
  3. Absatz 3Die von der Verbandsversammlung am 29. September 1997 beschlossene Änderung der Satzung wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 1998 wirksam.
  4. Absatz 4Der Beitritt der Gemeinde Gerasdorf bei Wien und die von der Verbandsversammlung am 19. März 1996 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 1997 wirksam.
  5. Absatz 5Der Beitritt der Gemeinde Fischamend und die von der Verbandsversammlung am 3. November 2004 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2005 wirksam.

Im RIS seit

04.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2018

Gesetzesnummer

20000670

Dokumentnummer

LNO40006340