Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 72,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 72,

Gemeindeabwasserverband Krumau-Pölla

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Krumau am Kamp und Pölla beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Krumau-Pölla” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1992 wirksam.
  2. Absatz 2Die von den verbandsangehörigen Gemeinden am 29. September 1994 und 14. Oktober 1994 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 10, Absatz 2,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1995 wirksam.
  3. Absatz 3Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 3, Absatz eins,, Paragraph 10, Absatz 2 und 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1996 wirksam.