Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 71,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

17.12.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 71,

Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Gerichtsbezirk Mistelbach

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Asparn an der Zaya, Gaweinstal, Ladendorf, Mistelbach, Niederleis und Wilfersdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Gerichtsbezirk Mistelbach” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1992 wirksam.
  2. Absatz 2Die Beitritte der Gemeinden Altlichtenwarth, Bernhardsthal, Drasenhofen, Falkenstein, Großkrut, Hausbrunn, Herrnbaumgarten, Ottenthal, Poysdorf, Rabensburg und Schrattenberg sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 24. November 1993 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,, Paragraph 2,, Paragraph 3,) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1994 wirksam.