Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 69,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

11.06.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 69,

Gemeindeverband der Musikschule Horn

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Altenburg, Brunn an der Wild, Gars am Kamp, Geras, Horn, Pölla, Röhrenbach, St. Bernhard-Frauenhofen und St. Leonhard am Hornerwald beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Horn” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1992 wirksam.
  2. Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Rosenburg-Mold sowie die von der Verbandsversammlung am 29. Oktober 1992 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2 und Paragraph 6, Absatz eins,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1993 wirksam.
  3. Absatz 3Der Beitritt der Gemeinden Krumau am Kamp und Irnfritz-Messern sowie die von der Verbandsversammlung am 19. März 2001 und 18. Juni 2001 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3, Absatz 2,) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2002 wirksam.