Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 67,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 67,

Gemeindeverband-Abwasserbeseitigung Altenmarkt an der Triesting – Kaumberg

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Altenmarkt an der Triesting und Kaumberg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband-Abwasserbeseitigung Altenmarkt an der Triesting – Kaumberg” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1992 wirksam.
  2. Absatz 2Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 11, Absatz 3,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2007 wirksam.