Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 66,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 66,

Gemeindeverband der Musikschule Kirchberg am Wechsel

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Feistritz am Wechsel, Kirchberg am Wechsel, Otterthal, Raach am Hochgebirge, St. Corona am Wechsel und Trattenbach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Kirchberg am Wechsel” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1992 wirksam.
  2. Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 4. August 1992 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.
  3. Absatz 3Die von der Verbandsversammlung am 21. November 2007 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 11, Absatz 2,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2008 wirksam.