(4)Absatz 4Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 30. Jänner 2001 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 3 Z 6, § 11 Abs. 2, § 12 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 30. Jänner 2001 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz 3, Ziffer 6,, Paragraph 11, Absatz 2,, Paragraph 12, Absatz 2,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.