Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 63,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 63,

Gemeindeverband der Musikschule Groß-Gerungs

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Altmelon, Arbesbach, Groß-Gerungs, Langschlag und Rappottenstein beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Groß-Gerungs” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1992 wirksam.
  2. Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 30. Jänner 1992 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz 3 und Paragraph 7, Absatz 2,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.
  3. Absatz 3Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie von der Verbandsversammlung am 25. Jänner 1996 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 10, Absatz 3,, Paragraph 11, Absatz 2 und 4, Paragraph 12, Absatz eins und 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1997 wirksam.
  4. Absatz 4Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 30. Jänner 2001 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz 3, Ziffer 6,, Paragraph 11, Absatz 2,, Paragraph 12, Absatz 2,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.