Absatz einsDie von den Gemeinden Alberndorf im Pulkautal, Guntersdorf, Hadres, Hardegg, Haugsdorf, Hollabrunn, Mailberg, Pernersdorf, Pulkau, Ravelsbach, Retz, Schrattenthal, Seefeld-Kadolz, Sitzendorf an der Schmida, Wullersdorf und Ziersdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband für die Abfallbeseitigung im Verwaltungsbezirk Hollabrunn” wird insoweit genehmigt, als dieser Gemeindeverband gemäß Paragraph 3, der Satzung aus dem eigenen Wirkungsbereich der verbandsangehörigen Gemeinden die im NÖ AWG, Landesgesetzblatt 8240, geregelten Aufgaben aus dem Bereich der Landesvollziehung besorgt. Die Verbandsbildung wird am 10. Juni 1991 wirksam.