Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 55,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 55,

Gemeindeabwasserverband Ruprechtshofen- St. Leonhard am Forst

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Ruprechtshofen und St. Leonhard am Forst beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Ruprechtshofen-St. Leonhard am Forst” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.
  2. Absatz 2Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 3,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1997 wirksam.
  3. Absatz 3Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 28. März 2000 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 10 und 11) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2000 wirksam.