Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 52,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

30.07.2018

Index

16 Verwaltungsgemeinschaften und Gemeindeverbände

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 52,

Gemeindeverband für Abfallbehandlung Bezirk Bruck an der Leitha

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Au am Leithaberge, Bad Deutsch-Altenburg, Bruck an der Leitha, Enzersdorf an der Fischa, Göttlesbrunn-Arbesthal, Götzendorf an der Leitha, Hainburg an der Donau, Höflein, Hundsheim, Mannersdorf am Leithagebirge, Petronell-Carnuntum, Prellenkirchen, Rohrau, Scharndorf, Sommerein, Trautmannsdorf an der Leitha und Wolfsthal-Berg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband für Abfallbehandlung Bezirk Bruck an der Leitha” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.
  2. Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Hof am Leithaberge und die von der Verbandsversammlung am 22. Juni 1992 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2 und Paragraph 5, Absatz 5,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1993 wirksam.
  3. Absatz 3Die von der Verbandsversammlung am 15. März 1993 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz 2,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1994 wirksam.
  4. Absatz 4Die von der Verbandsversammlung am 7. Juni 1995 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.
  5. Absatz 5Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 3,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1995 wirksam.
  6. Absatz 6Die Beitritte der Gemeinden Berg und Wolfsthal und die von der Verbandsversammlung am 26. Februar 1997 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1997 wirksam.
  7. Absatz 7Die von der Verbandsversammlung am 14. Dezember 2005 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 4,, Paragraph 5, Absatz 2 und 5, Paragraph 9, Absatz 2,, Paragraph 10, Absatz 3,, Paragraph 11, Absatz eins,, Paragraph 17 und Paragraph 20, [neu]) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2006 wirksam.

Im RIS seit

04.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2018

Gesetzesnummer

20000670

Dokumentnummer

LNO40006317