Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 51,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

07.12.2020

Index

16 Verwaltungsgemeinschaften und Gemeindeverbände

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 51,

Gemeindeverband der Franz Schubert Musikschule (Unteres Pitten- und Schwarzatal)

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Erlach, Pitten, Walpersbach, Schwarzau am Steinfelde und Seebenstein beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Unteres Pitten- und Schwarzatal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.
  2. Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Breitenau und die von der Verbandsversammlung am 12. März 1996 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1997 wirksam.
  3. Absatz 3Die von der Verbandsversammlung am 27. November 2000 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 3 und 9) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2001 wirksam.
  4. Absatz 4Die von der Verbandsversammlung am 1. März 2005 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 5, Absatz 4,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2006 wirksam.

Im RIS seit

04.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2020

Gesetzesnummer

20000670

Dokumentnummer

LNO40006316