Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 41,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 41,

Gemeindeverband Weinviertel Klinikum – allgemeines öffentliches Schwerpunktkrankenhaus Mistelbach

  1. Absatz einsDer Beitritt der Gemeinde Ottenthal und die von der Verbandsversammlung am 3. Juli 1989 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 5,, Paragraph 6, Absatz 3 bis 5, Paragraph 7,, Paragraph 12, Absatz und 2) werden genehmigt. Der Beitritt wurde am 1. Jänner 1989 wirksam.
  2. Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 2. Mai 2001 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.
  3. Absatz 3Die von der Verbandsversammlung am 12. Mai 2003 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 7, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2004 wirksam.