Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 37,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 37,

Gemeindeabwasserverband Marchfeld

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Gänserndorf, Strasshof an der Nordbahn, Schönkirchen-Reyersdorf, Markgrafneusiedl und Glinzendorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Marchfeld” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1990 wirksam.
  2. Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Großhofen sowie die von der Verbandsversammlung am 24. April 1991 und von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 6, Absatz eins und Paragraph 10, Absatz 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1992 wirksam.
  3. Absatz 3Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 10, Absatz 2,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2008 wirksam.