Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 35,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 35,

Gemeindeverband der Franz Schubert Musikschule Hinterbrühl – Gaaden – Wienerwald

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Gaaden, Hinterbrühl und Wienerwald beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes der Musikschule Hinterbrühl – Gaaden – Wienerwald wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1990 wirksam.
  2. Absatz 2Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 11, Absatz 3,, Paragraph 12, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1996 wirksam.
  3. Absatz 3Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 23. März 2001 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,, Paragraph 3,, Paragraph 9,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.