Absatz einsDer Beitritt der Gemeinden Blumau-Neurißhof, Günselsdorf, Tattendorf und Teesdorf sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 11. April 1989 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,, Paragraph 2,, Paragraph 6, Absatz eins,, Paragraph 11, Absatz eins und 2 und Paragraph 15, Absatz 3,) wird genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1988 wirksam.