Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 32,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 32,

Gemeindeverband der Musikschule Yspertal – Südliches Waldviertel

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Yspertal, Nöchling und St. Oswald beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes der Yspertaler Musikschule wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1989 wirksam.
  2. Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Dorfstetten sowie die von der Verbandsversammlung am 26. Juni 1989 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2 und Paragraph 6, Absatz eins,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderungen werden am 1. Jänner 1990 wirksam.
  3. Absatz 3Der Beitritt der Gemeinde Hofamt Priel sowie die von der Verbandsversammlung am 6. Februar 1990 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2 und 6 Absatz eins,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1991 wirksam.
  4. Absatz 4Der Beitritt der Gemeinde Bärnkopf sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 17. Oktober 1990 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2 und Paragraph 11, Absatz 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1991 wirksam.
  5. Absatz 5Der Beitritt der Gemeinde Persenbeug-Gottsdorf sowie die von der Verbandsversammlung am 27. Juli 1992 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2 und Paragraph 6, Absatz eins,) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1993 wirksam.
  6. Absatz 6Die von der Verbandsversammlung am 23. November 1994 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 12, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1995 wirksam.
  7. Absatz 7Der Beitritt der Gemeinden Pöggstall und Münichreith-Laimbach sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 19. März 2007 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,, Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 5,, Paragraph 6, Absatz eins,) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2008 wirksam.