Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 27,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 27,

Gemeindeverband Sulzbach-Abwasserverband

  1. Absatz einsDie von der Verbandsversammlung am 21. März 1988 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 5, Absatz eins bis 3, Paragraph 6, Absatz 3 bis 5, Paragraph 7, Absatz eins,, 2 und 4, Paragraph 14, Absatz 4,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1989 wirksam.
  2. Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Velm-Götzendorf sowie die von der Gemeinde Spannberg und von der Verbandsversammlung am 16. November 1990 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 5, Absatz 4,, Paragraph 6, Absatz eins und Paragraph 11, Absatz 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1990 wirksam.
  3. Absatz 3Die von der Verbandsversammlung am 22. Februar 1991 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 9, Absatz 2,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.
  4. Absatz 4Der Beitritt der Gemeinde Ebenthal und die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 13. Oktober 2011 beschlossene Satzungsänderung (Paragraphen 2,, 3 Absatz eins und 3, 5 Absatz 4,, 6 Absatz eins,, 9 Absatz 2,, 11 Absatz 2 bis 5 und 8, 13 Absatz 2,, 14 Absatz eins und 15) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2012 wirksam.