(4)Absatz 4Der Beitritt der Gemeinde Ebenthal und die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 13. Oktober 2011 beschlossene Satzungsänderung (§§ 2, 3 Abs. 1 und 3, 5 Abs. 4, 6 Abs. 1, 9 Abs. 2, 11 Abs. 2 bis 5 und 8, 13 Abs. 2, 14 Abs. 1 und 15) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2012 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Ebenthal und die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 13. Oktober 2011 beschlossene Satzungsänderung (Paragraphen 2,, 3 Absatz eins und 3, 5 Absatz 4,, 6 Absatz eins,, 9 Absatz 2,, 11 Absatz 2 bis 5 und 8, 13 Absatz 2,, 14 Absatz eins und 15) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2012 wirksam.