Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 20,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 20,

Gemeindeverband Abwasserbeseitigung Raum Pöchlarn

  1. Absatz einsDie von der Verbandsversammlung am 14. Dezember 1987 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 5,, Paragraph 6, Absatz 3 bis 5, Paragraph 7, Absatz eins und 2, Paragraph 7, Absatz 4,, Paragraph 15,, Paragraph 16, Absatz 4,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1988 wirksam.
  2. Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Bergland sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 20. März 1990 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 6, Absatz eins,, Paragraph 9, Absatz 2 und Paragraph 12, Absatz 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1991 wirksam.
  3. Absatz 3Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 16. März 1992 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 13, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.
  4. Absatz 4Die von den betroffenen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 12,) wird genehmigt. Die Änderung wird mit 1.1.1998 wirksam.
  5. Absatz 5Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 12, Absatz 2,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2010 wirksam.