(2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinden Altenburg, Brunn an der Wild, Irnfritz-Messern und Röhrenbach sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 16. Oktober 1992 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3 Abs. 1, 2 und 3, § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und 5, § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 2, 3, 4, 5 und 6, § 11 Abs. 2 und 3, § 13 Abs. 1, § 16, Anhang 1) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1993 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Altenburg, Brunn an der Wild, Irnfritz-Messern und Röhrenbach sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 16. Oktober 1992 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3, Absatz eins,, 2 und 3, Paragraph 5, Absatz 4,, Paragraph 6, Absatz eins und 5, Paragraph 9, Absatz 2,, Paragraph 10, Absatz 2,, 3, 4, 5 und 6, Paragraph 11, Absatz 2 und 3, Paragraph 13, Absatz eins,, Paragraph 16,, Anhang 1) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1993 wirksam.