Absatz eins
- Ziffer einsDas Europaschutzgebiet umfasst die in den Anlagen 1 bis 3 zu Paragraph 35, ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile in Ardagger und Wallsee-Sindelburg. In Anlage A zu Paragraph 35, ist das Europaschutzgebiet auf einem Übersichtsplan dargestellt.
- Ziffer 2Die Anlagen 1 bis 3 zu Paragraph 35, (LGBl. 5500/6–5) werden durch Auflage beim Amt der NÖ Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Amtsstunden beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, erfolgen.Diese Anlagen werden zur Information auch bereitgehalten bei:
- Strichaufzählungder Bezirkshauptmannschaft Amstetten
- Strichaufzählungder Marktgemeinde Ardagger
- Strichaufzählungder Marktgemeinde Wallsee-Sindelburg