Das Europaschutzgebiet umfasst die in den Anlagen 1 bis 5 zu Paragraph 31, ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile in Berg, Hainburg an der Donau, Hundsheim, Prellenkirchen und Wolfsthal. In Anlage A zu Paragraph 31, ist das Europaschutzgebiet auf einem Übersichtsplan dargestellt.