Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

Europaschutzgebiete

Kundmachungsorgan

LGBl. 5500/6-6

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 30,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 30,

Europaschutzgebiet

FFH-Gebiet Pannonische Sanddünen

             (1)

  1. Ziffer eins
    Das Europaschutzgebiet umfasst die in den Anlagen 1 bis 8 zu Paragraph 30, ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile in Engelhartstetten, Gänserndorf, Lassee, Marchegg, Matzen-Raggendorf, Obersiebenbrunn, Untersiebenbrunn, Weiden an der March und Weikendorf. In Anlage A zu Paragraph 30, ist das Europaschutzgebiet auf einem Übersichtsplan dargestellt.
  2. Ziffer 2
    Die Anlagen 1 bis 8 zu Paragraph 30, (LGBl. 5500/6–5) werden durch Auflage beim Amt der NÖ Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Amtsstunden beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, erfolgen.
    Diese Anlagen werden zur Information auch bereitgehalten bei:
    • Strichaufzählung
      der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf
    • Strichaufzählung
      der Marktgemeinde Engelhartstetten
    • Strichaufzählung
      der Stadtgemeinde Gänserndorf
    • Strichaufzählung
      der Marktgemeinde Lassee
    • Strichaufzählung
      der Stadtgemeinde Marchegg
    • Strichaufzählung
      der Marktgemeinde Matzen-Raggendorf
    • Strichaufzählung
      der Marktgemeinde Obersiebenbrunn
    • Strichaufzählung
      der Gemeinde Untersiebenbrunn
    • Strichaufzählung
      der Gemeinde Weiden an der March
    • Strichaufzählung
      der Marktgemeinde Weikendorf
  1. Absatz 2Schutzgegenstand des FFH-Gebietes Pannonische Sanddünen, AT1213000, sind folgende:
    • Strichaufzählung
      in Anhang römisch eins der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte natürliche Lebensraumtypen:
      2340 Pannonische Binnendünen*
      5130 Wacholderheiden auf Kalk
      6240 Osteuropäische Steppen*
      6260 Pannonische Sandrasen*
      91F0 Eichen-Ulmen-Eschenauen
      91G0 Pannonische Eichen-Hainbuchenwälder
    • Strichaufzählung
      in Anhang römisch II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte Tier- und Pflanzenarten:
      Ziesel (Spermophilus citellus), Großer Feuerfalter (Lycaena dispar).
  2. Absatz 3Für das FFH-Gebiet Pannonische Sanddünen werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:
    Die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in Absatz 2, ausgewiesenen natürlichen Lebensraumtypen und Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten. Im Speziellen sind dies die Erhaltung von einem ausreichenden Ausmaß an:
    • Strichaufzählung
      Wacholderheiden auf Kalk,
    • Strichaufzählung
      naturnahem trockenem Grasland und dessen Verbuschungsstadien,
    • Strichaufzählung
      großflächigen, durch das weitgehende Fehlen von Gehölzen gekennzeichneten und weithin überblickbaren Offenlandlebensräumen mit Steppencharakter,
    • Strichaufzählung
      Halbtrockenrasen, Trockenrasen und sonstigen niedrigwüchsigen offenen Rasen, Böschungen, Rainen, unbefestigten Feldwegen etc. als Lebensräume für das Ziesel,
    • Strichaufzählung
      naturnahen, strukturreichen Auwaldbeständen mit ausreichendem Alt- und Totholzanteil.
  3. Absatz 4Die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes (Paragraph 9, Absatz 4, NÖ NSchG 2000) der in Absatz 2, genannten natürlichen Lebensraumtypen und Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten wird im Europaschutzgebiet vor allem durch privatrechtliche Verträge gewährleistet.