Absatz eins
- Ziffer einsDas Europaschutzgebiet umfasst die in den Anlagen 1 bis 8 zu Paragraph 29, ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile in Bad Fischau-Brunn, Blumau-Neurißhof, Ebenfurth, Eggendorf, Leobersdorf, Pottendorf, Schönau an der Triesting, Sollenau, Theresienfeld, Wiener Neustadt und Wöllersdorf-Steinabrückl. In Anlage A zu Paragraph 29, ist das Europaschutzgebiet auf einem Übersichtsplan dargestellt.
- Ziffer 2Die Anlagen 1 bis 8 zu Paragraph 29, (LGBl. 5500/6–5) werden durch Auflage beim Amt der NÖ Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Amtsstunden beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, erfolgen.Diese Anlagen werden zur Information auch bereitgehalten bei:
- Strichaufzählungder Bezirkshauptmannschaft Baden
- Strichaufzählungder Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt
- Strichaufzählungder Stadt Wiener Neustadt
- Strichaufzählungder Marktgemeinde Bad Fischau-Brunn
- Strichaufzählungder Gemeinde Blumau-Neurißhof
- Strichaufzählungder Stadtgemeinde Ebenfurth
- Strichaufzählungder Gemeinde Eggendorf
- Strichaufzählungder Marktgemeinde Leobersdorf
- Strichaufzählungder Marktgemeinde Pottendorf
- Strichaufzählungder Gemeinde Schönau an der Triesting
- Strichaufzählungder Marktgemeinde Sollenau
- Strichaufzählungder Marktgemeinde Theresienfeld
- Strichaufzählungder Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl