Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

Europaschutzgebiete

Kundmachungsorgan

LGBl. 5500/6-6

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 29,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 29,

Europaschutzgebiet

FFH-Gebiet Steinfeld

  1. Absatz eins
    1. Ziffer eins
      Das Europaschutzgebiet umfasst die in den Anlagen 1 bis 8 zu Paragraph 29, ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile in Bad Fischau-Brunn, Blumau-Neurißhof, Ebenfurth, Eggendorf, Leobersdorf, Pottendorf, Schönau an der Triesting, Sollenau, Theresienfeld, Wiener Neustadt und Wöllersdorf-Steinabrückl. In Anlage A zu Paragraph 29, ist das Europaschutzgebiet auf einem Übersichtsplan dargestellt.
    2. Ziffer 2
      Die Anlagen 1 bis 8 zu Paragraph 29, (LGBl. 5500/6–5) werden durch Auflage beim Amt der NÖ Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Amtsstunden beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, erfolgen.
      Diese Anlagen werden zur Information auch bereitgehalten bei:
      • Strichaufzählung
        der Bezirkshauptmannschaft Baden
      • Strichaufzählung
        der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt
      • Strichaufzählung
        der Stadt Wiener Neustadt
      • Strichaufzählung
        der Marktgemeinde Bad Fischau-Brunn
      • Strichaufzählung
        der Gemeinde Blumau-Neurißhof
      • Strichaufzählung
        der Stadtgemeinde Ebenfurth
      • Strichaufzählung
        der Gemeinde Eggendorf
      • Strichaufzählung
        der Marktgemeinde Leobersdorf
      • Strichaufzählung
        der Marktgemeinde Pottendorf
      • Strichaufzählung
        der Gemeinde Schönau an der Triesting
      • Strichaufzählung
        der Marktgemeinde Sollenau
      • Strichaufzählung
        der Marktgemeinde Theresienfeld
      • Strichaufzählung
        der Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl
  2. Absatz 2Schutzgegenstand des FFH-Gebietes Steinfeld, AT1210A00, sind folgende:
    • Strichaufzählung
      in Anhang römisch eins der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte natürliche Lebensraumtypen:
      3150 Natürliche Stillgewässer mit Wasserschweber-Gesellschaften
      6210 Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen
      6240 Osteuropäische Steppen*
      6410 Pfeifengraswiesen
      6510 Glatthaferwiesen
      7230 Kalkreiche Niedermoore
    • Strichaufzählung
      in Anhang römisch II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte Tier- und Pflanzenarten:
      Ziesel (Spermophilus citellus), Rotbauchunke (Bombina bombina), Österreichische Heideschnecke (Helicopsis striata austriaca), Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea nausithous), Heller Wiesenknopf-Ameisen- Bläuling (Maculinea teleius), Kriech-Sellerie (Apium repens).
  3. Absatz 3Für das FFH-Gebiet Steinfeld werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:
    Die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in Absatz 2, ausgewiesenen natürlichen Lebensraumtypen und Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten. Im Speziellen sind dies die Erhaltung von einem ausreichenden Ausmaß an:
    • Strichaufzählung
      natürlichen Stillgewässern mit Wasserschweber- Gesellschaften im Bereich des Naturschutzgebietes “Schönauer Teich”,
    • Strichaufzählung
      Laichbiotopen und ihres Umlandes für Amphibien,
    • Strichaufzählung
      naturnahem trockenem Grasland und dessen Verbuschungsstadien,
    • Strichaufzählung
      großen, weithin überblickbaren und zusammenhängenden Offenlandlebensräumen (“Steppenlandschaft”),
    • Strichaufzählung
      Halbtrockenrasen, Trockenrasen und sonstigen niedrigwüchsigen offenen Rasen, Böschungen, Rainen, unbefestigten Feldwegen etc. als Lebensräume für das Ziesel,
    • Strichaufzählung
      naturnahem feuchtem Grasland mit hohen Gräsern,
    • Strichaufzählung
      mageren Flachland-Mähwiesen,
    • Strichaufzählung
      kalkreichen Niedermooren,
    • Strichaufzählung
      Vorkommensstandorten des Kriech-Selleries,
    • Strichaufzählung
      Vorkommensstandorten der Österreichischen Heideschnecke.
  4. Absatz 4Die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes (Paragraph 9, Absatz 4, NÖ NSchG 2000) der in Absatz 2, genannten natürlichen Lebensraumtypen und Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten wird im Europaschutzgebiet vor allem durch privatrechtliche Verträge gewährleistet.