Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

Europaschutzgebiete

Kundmachungsorgan

LGBl. 5500/6-6

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 17,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 17,

Europaschutzgebiet

Vogelschutzgebiet Truppenübungsplatz Allentsteig

             (1)

  1. Ziffer eins
    Das Europaschutzgebiet umfasst die in den Anlagen 1 bis 13 zu Paragraph 17, ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile in Allentsteig, Göpfritz an der Wild, Pölla, Röhrenbach und Zwettl-Niederösterreich. In Anlage A zu Paragraph 17, ist das Europaschutzgebiet auf einem Übersichtsplan dargestellt.
  2. Ziffer 2
    Die Anlagen 1 bis 13 zu Paragraph 17, (LGBl. 5500/6–3) werden durch Auflage beim Amt der NÖ Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Amtsstunden beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, erfolgen.
    Diese Anlagen werden zur Information auch bereitgehalten bei:
    • Strichaufzählung
      der Bezirkshauptmannschaft Horn
    • Strichaufzählung
      der Bezirkshauptmannschaft Zwettl
    • Strichaufzählung
      der Stadtgemeinde Allentsteig
    • Strichaufzählung
      der Marktgemeinde Göpfritz an der Wild
    • Strichaufzählung
      der Marktgemeinde Pölla
    • Strichaufzählung
      der Gemeinde Röhrenbach
    • Strichaufzählung
      der Stadtgemeinde Zwettl-Niederösterreich
  1. Absatz 2Schutzgegenstand des Vogelschutzgebietes Truppenübungsplatz Allentsteig, AT1221V00, sind folgende Vogelarten und ihre Lebensräume:
    • Strichaufzählung
      die in Anhang römisch eins der Vogelschutz-Richtlinie angeführten Brutvogelarten:
      Schwarzstorch (Ciconia nigra), Wespenbussard (Pernis apivorus), Seeadler (Haliaeetus albicilla), Wiesenweihe (Circus pygargus), Haselhuhn (Bonasa bonasia), Wachtelkönig (Crex crex), Uhu (Bubo bubo), Sperlingskauz (Glaucidium passerinum), Raufußkauz (Aegolius funereus), Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus), Eisvogel (Alcedo atthis), Grauspecht (Picus canus), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Mittelspecht (Dendrocopos medius), Heidelerche (Lullula arborea), Blaukehlchen (Luscinia svecica), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Neuntöter (Lanius collurio), Birkhuhn (Tetrao tetrix tetrix),
    • Strichaufzählung
      die in Anhang römisch eins der Vogelschutz-Richtlinie angeführten Durchzügler und Wintergäste:
      Weißstorch (Ciconia ciconia), Schwarzmilan (Milvus migrans), Rotmilan (Milvus milvus), Rohrweihe (Circus aeruginosus), Kornweihe (Circus cyaneus), Fischadler (Pandion haliaetus), Merlin (Falco columbarius), Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria), Kampfläufer (Philomachus pugnax), Bruchwasserläufer (Tringa glareola), Sumpfohreule (Asio flammeus), Brachpieper (Anthus campestris),
    • Strichaufzählung
      die im gegenständlichen Gebiet regelmäßig auftretenden Zugvogelarten.
  2. Absatz 3Für das Vogelschutzgebiet Truppenübungsplatz Allentsteig werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:
    Erhaltung oder Wiederherstellung einer ausreichenden Vielfalt und einer ausreichenden Flächengröße der Lebensräume aller unter Absatz 2, genannten Arten. Im Speziellen sind dies die Erhaltung von einem ausreichenden Ausmaß an:
    • Strichaufzählung
      bestehendem Offenland durch extensive Landbewirtschaftung bzw. Landschaftspflege,
    • Strichaufzählung
      magerem, weithin offenem und niedrigwüchsigem Grünland (Wiesen, Weiden) verschiedenster Ausprägungen im großteils verbrachenden Offenland,
    • Strichaufzählung
      Brachflächen im Offenland,
    • Strichaufzählung
      Strukturen in Form von Solitärgehölzen und eingestreuten Magerstandorten wie Trockenrasen, magere Wiesen, Steinbrüche, Brandschutzstreifen,
    • Strichaufzählung
      großflächigen und naturnahen Wäldern mit standortheimischen Baumarten und einer naturnahen bzw. natürlichen Alterszusammensetzung sowie mit einem charakteristischen Strukturreichtum,
    • Strichaufzählung
      Laubwald in den großflächigen Wirtschaftswäldern (z.B. Laubwaldinseln),
    • Strichaufzählung
      Altholzinseln im Sinne eines flächendeckenden, mosaikartig verteilten Netzes,
    • Strichaufzählung
      störungsfreien Sonderstrukturen wie Gewässerränder, Felsformationen, Grabeneinschnitte,
    • Strichaufzählung
      Feuchtbiotopen, Feuchtbrachen, Schilfröhrichten, Teichen und naturnahen Bachläufen.
  3. Absatz 4Die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes (Paragraph 9, Absatz 4, NÖ NSchG 2000) der in Absatz 2, genannten Vogelarten wird im Europaschutzgebiet vor allem durch privatrechtliche Verträge sowie durch die Maßnahmen des militärökologischen Nutzungsplans gewährleistet.