Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

Europaschutzgebiete

Kundmachungsorgan

LGBl. 5500/6-6

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 10,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 10,

Europaschutzgebiet

Vogelschutzgebiet Pielachtal

  1. Absatz eins
    1. Ziffer eins
      Das Europaschutzgebiet umfasst die in den Anlagen 1 bis 7 zu Paragraph 10, ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile Dunkelsteinerwald, Emmersdorf an der Donau, Gerersdorf, Hafnerbach, Haunoldstein, Hofstetten-Grünau, Loosdorf, Markersdorf-Haindorf, Melk, Ober-Grafendorf, Prinzersdorf, Schönbühel-Aggsbach, Schollach und Weinburg. In Anlage A zu Paragraph 10, ist das Europaschutzgebiet auf einem Übersichtsplan dargestellt.
    2. Ziffer 2
      Die Anlagen 1 bis 7 zu Paragraph 10, (LGBl. 5500/6–2) werden durch Auflage beim Amt der NÖ Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Amtsstunden beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, erfolgen.
      Diese Anlagen werden zur Information auch bereitgehalten bei:
      • Strichaufzählung
        der Bezirkshauptmannschaft Melk
      • Strichaufzählung
        der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten
      • Strichaufzählung
        der Marktgemeinde Dunkelsteinerwald
      • Strichaufzählung
        der Marktgemeinde Emmersdorf an der Donau
      • Strichaufzählung
        der Gemeinde Gerersdorf
      • Strichaufzählung
        der Marktgemeinde Hafnerbach
      • Strichaufzählung
        der Gemeinde Haunoldstein
      • Strichaufzählung
        der Marktgemeinde Hofstetten-Grünau
      • Strichaufzählung
        der Marktgemeinde Loosdorf
      • Strichaufzählung
        der Marktgemeinde Markersdorf-Haindorf
      • Strichaufzählung
        der Stadtgemeinde Melk
      • Strichaufzählung
        der Marktgemeinde Ober-Grafendorf
      • Strichaufzählung
        der Marktgemeinde Prinzersdorf
      • Strichaufzählung
        der Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach
      • Strichaufzählung
        der Gemeinde Schollach
      • Strichaufzählung
        der Gemeinde Weinburg
  2. Absatz 2Schutzgegenstand des Vogelschutzgebietes Pielachtal, AT1219V00, sind folgende Vogelarten und ihre Lebensräume:
    • Strichaufzählung
      die in Anhang römisch eins der Vogelschutz-Richtlinie angeführten Brutvogelarten:
      Schwarzstorch (Ciconia nigra), Weißstorch (Ciconia ciconia), Wespenbussard (Pernis apivorus), Uhu (Bubo bubo), Eisvogel (Alcedo atthis), Mittelspecht (Dendrocopos medius), Neuntöter (Lanius collurio), Blutspecht (Dendrocopos syriacus),
    • Strichaufzählung
      der in Anhang römisch eins der Vogelschutz-Richtlinie angeführte Durchzügler und Wintergast:
      Silberreiher (Egretta alba),
    • Strichaufzählung
      die im gegenständlichen Gebiet regelmäßig auftretenden Zugvogelarten.
  3. Absatz 3Für das Vogelschutzgebiet Pielachtal werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:
    Erhaltung oder Wiederherstellung einer ausreichenden Vielfalt und einer ausreichenden Flächengröße der Lebensräume aller unter Absatz 2, genannten Arten. Im Speziellen sind dies die Erhaltung von einem ausreichenden Ausmaß an:
    • Strichaufzählung
      natürlichen bzw. naturnahen, unverbauten und unregulierten Flussabschnitten,
    • Strichaufzählung
      fließgewässertypischer Überschwemmungs- bzw. Auendynamik der Pielach und der daraus resultierenden natürlichen/naturnahen Uferzonen mit Anrissufern (Prallufer) und Verlandungszonen (Gleitufer) sowie Geschiebeflächen,
    • Strichaufzählung
      für Fischpopulationen durchgängigen Fluss- und Augewässersystemen,
    • Strichaufzählung
      reichhaltig strukturierten Altbaumbeständen in den Au- und Hangwäldern mit naturnaher bzw. natürlicher Alterszusammensetzung mit Totholzanteil,
    • Strichaufzählung
      flussbegleitenden Au- und Hangwäldern mit Eichenanteil,
    • Strichaufzählung
      zumindest während der Brutzeit störungsarmen bzw. -freien Felsformationen und Altholzbeständen,
    • Strichaufzählung
      artenreichen Magerwiesen, Feuchtwiesen und sonstigen nahrungsreichen (Feucht-)Grünlandflächen im unmittelbaren Umfeld der Pielach,
    • Strichaufzählung
      reich strukturierter Offenlandschaft im Anschluss an die flussbegleitenden Wald- und Gehölzbestände mit einer großen Anzahl an Randstrukturen (z. B. Hecken, Buschgruppen, Einzelgehölze, Obstwiesen und -alleen, Ruderalflächen, Brachen, breite, unbehandelte Ackerraine),
    • Strichaufzählung
      Obstwiesen und obstbaumreich strukturierten Ortsrändern.
  4. Absatz 4Die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes (Paragraph 9, Absatz 4, NÖ NSchG 2000) der in Absatz 2, genannten Vogelarten wird im Europaschutzgebiet vor allem durch privatrechtliche Verträge gewährleistet.