Absatz eins
- Ziffer einsDas Europaschutzgebiet umfasst die in den Anlagen 1 bis 7 zu Paragraph 5, ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile in Bad Fischau-Brunn, Enzesfeld-Lindabrunn, Höflein an der Hohen Wand, Hohe Wand, Leobersdorf, Markt Piesting, Matzendorf-Hölles, St. Egyden am Steinfeld, Weikersdorf am Steinfelde, Willendorf, Winzendorf-Muthmannsdorf, Wöllersdorf-Steinabrückl und Würflach. In Anlage A zu Paragraph 5, ist das Europaschutzgebiet auf einem Übersichtsplan dargestellt.
- Ziffer 2Die Anlagen 1 bis 7 zu Paragraph 5, (LGBl. 5500/6–1) werden durch Auflage beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Amtsstunden beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, erfolgen.Diese Anlagen werden zur Information auch bereitgehalten bei:
- Strichaufzählungder Bezirkshauptmannschaft Baden
- Strichaufzählungder Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen
- Strichaufzählungder Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt
- Strichaufzählungder Marktgemeinde Bad Fischau-Brunn
- Strichaufzählungder Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn
- Strichaufzählungder Gemeinde Höflein an der Hohen Wand
- Strichaufzählungder Gemeinde Hohe Wand
- Strichaufzählungder Marktgemeinde Leobersdorf
- Strichaufzählungder Marktgemeinde Markt Piesting
- Strichaufzählungder Gemeinde Matzendorf-Hölles
- Strichaufzählungder Gemeinde St. Egyden am Steinfeld
- Strichaufzählungder Gemeinde Weikersdorf am Steinfelde
- Strichaufzählungder Gemeinde Willendorf
- Strichaufzählungder Marktgemeinde Winzendorf-Muthmannsdorf
- Strichaufzählungder Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl
- Strichaufzählungder Gemeinde Würflach