Absatz eins,Bei Schwarz/Rot-Darstellungen ist die Weiterverwendung der bisher vorgeschriebenen Planzeichen der Schwarz/Weiß-Grundlage dann zulässig, wenn die Roteintragungen dieser Verordnung entsprechen.
Niederösterreich
NÖ Planzeichenverordnung
LGBl. 8000/2-0
Paragraph 22
14.06.2002