Absatz eins,Die Ausnutzung des Baulandes ist in eine Schwarz/Weiß-Darstellung des Flächenwidmungsplanes einzutragen und ergibt sich aus der Überlagerung der baulichen Bestandsaufnahme mit der neuen Flächenwidmung.
Niederösterreich
NÖ Planzeichenverordnung
LGBl. 8000/2-0
Paragraph 20
14.06.2002