Mit einem Hauptgebäude bebaute und genutzte Fläche: Signatur Farbgebung des Grundstückes oder Grundstücksteiles rot;
Niederösterreich
NÖ Planzeichenverordnung
LGBl. 8000/2-0
Paragraph 18
14.06.2002
Als Planzeichen für die bauliche Bestandsaufnahme sind zu verwenden für: