(3)Absatz 3,Wenn für übereinander liegende Ebenen die Festlegung verschiedener Widmungsarten erforderlich ist, so ist die betreffende Fläche mit den jeweiligen Signaturen von der untersten Widmung nach oben zu versehen, wobei auch die Signaturen entsprechend von unten nach oben anzuordnen sind. Die farbige Darstellung hat durch breite Schraffur in den Farben der betreffenden Widmungsarten zu erfolgen. Falls es die Eindeutigkeit der Aussage erfordert, ist ein vergrößerter Ausschnitt, eine Aufriss-Skizze oder dergleichen auf dem selben Planblatt auszuführen (Anlage 3 Abb. 4).