Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

NÖ Planzeichenverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 8000/2-0

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6

Inkrafttretensdatum

14.06.2002

Text

Paragraph 6

Ausfertigungen des Flächenwidmungsplanes

  1. Absatz eins,Die im Gemeindeamt (Magistrat) der allgemeinen Einsicht zugängliche Farbdarstellung des Flächenwidmungsplanes ist – soweit dies möglich ist – zu einem Gesamtplan zu montieren.
  2. Absatz 2,Von den gem. Paragraph 21, Absatz 12, NÖ ROG 1976 für das Amt der NÖ Landesregierung bestimmten Ausfertigungen des Flächenwidmungsplanes ist eine Farbdarstellung auf Papier und eine in Schwarz/Weiß auf Papier auszuführen.