Absatz eins,Als Basis für die Plangrundlage des Flächenwidmungsplanes ist eine entsprechend verkleinerte Darstellung des verfügbaren Letztstandes der amtlichen Katastralmappe mit mindestens folgenden Inhalten und Ergänzungen heranzuziehen:
- Ziffer einsGrundstücksgrenzen und Grundstücksnummern;
- Ziffer 2Grenzen der Benützungsabschnitte und Nutzungen und ihre Nutzungs- und Klammersymbole; ausgenommen bei Zutreffen von Absatz 4
- Ziffer 3Namen der Ortschaften;