der Prophylaxe und der Sicherung von Grundlagen zur Bekämpfung von epidemiologischen Bedrohungen im Humanbereich in der Höhe von 18 % und
Niederösterreich
NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz
Landesgesetzblatt 3620-3
Paragraph 8
01.01.2015
20.12.2016
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
Die Seuchenvorsorgeabgabe ist zweckgebunden zur Förderung von Maßnahmen
der um den Einhebungsaufwand (Paragraph 9, Absatz 5,) verringerten eingehobenen Abgaben zu verwenden.