Absatz eins,Die Verpflichtung zur Entrichtung der Seuchenvorsorgeabgabe entsteht mit dem der Erlassung des Bescheides über die Festsetzung der Seuchenvorsorgeabgabe folgenden Monatsersten.
Niederösterreich
NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz
Landesgesetzblatt 3620-3
Paragraph 6
01.01.2015
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben