Absatz eins,Arbeitsräume müssen unter Berücksichtigung der Arbeitsvorgänge und Arbeitsbedingungen den Erfordernissen des Schutzes des Lebens und der Gesundheit der Bediensteten entsprechen.
Niederösterreich
NÖ Bediensteten-Schutzgesetz 1998
Landesgesetzblatt 2015-3
Paragraph 10
01.01.2015
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.