Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

NÖ Bediensteten-Schutzgesetz 1998

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt 2015-3

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 8,

Instandhaltung, Reinigung, Prüfung und Wartung

Der Dienstgeber hat dafür zu sorgen, daß

ordnungsgemäß instand gehalten und gereinigt sowie in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft und gewartet sowie festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt werden.