Absatz eins,Der Gemeinderat setzt sich zusammen in Gemeinden bis zu 1000 Einwohnern aus 11 Mitgliedern,
Kärnten
Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung - K-AGO
LGBl.Nr. 66 aus 1998, zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 95/2024
LG
Paragraph 18
21.12.2024
K-AGO
11 Organisation der Gemeindeverwaltung
bis zu 2000 Einwohnern aus 15 Mitgliedern,
bis zu 3000 Einwohnern aus 19 Mitgliedern,
bis zu 6000 Einwohnern aus 23 Mitgliedern,
bis zu 10.000 Einwohnern aus 27 Mitgliedern,
bis zu 20.000 Einwohnern aus 31 Mitgliedern
und in Gemeinden über 20.000 Einwohnern aus 35 Mitgliedern.
20.01.2025
20.01.2025
10000276
LKT40020034