Kärnten
Europaschutzgebiet „Hochmoor bei St. Lorenzen“
LGBl.Nr. 61/2014
V
Paragraph 6,
10.12.2014
61 Natur- und Tierschutz
Die Kennzeichnung des Schutzgebietes hat durch Tafeln, die die Aufschrift „Europaschutzgebiet Hochmoor bei St. Lorenzen“ und das Kärntner Landeswappen tragen, zu erfolgen. Weitere, dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.
19.01.2024
19.01.2024
20000770
LKT40018931