Absatz einsIm Rahmen der Persönlichkeitsbildung ist jedes einzelne Kind als eigene Persönlichkeit in seiner Ganzheit anzunehmen und zu stärken. Seine Würde, Freude und Neugierde sind zu achten und zu fördern. Lernen hat unter Berücksichtigung der frühkindlichen Lernformen in einer für das Kind ganzheitlichen und spielerischen Art und Weise zu erfolgen. Im Rahmen der Aufgabenstellung der Tagesbetreuung ist darauf zu achten, dass die Förderung der Kinder in ganzheitlicher, ausgewogener Weise insbesondere in folgenden Bereichen (Bildungsbereichen) erfolgt:
- Litera aemotionale und soziale Entwicklung,
- Litera bSprachentwicklung,
- Litera cBewegung und Gesundheit (einschließlich Motorik),
- Litera dkognitive Fähigkeiten und Sachbeziehung (einschließlich Verkehrsverhalten),
- Litera esoziale Integration von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf,
- Litera fkreative Fähigkeiten,
- Litera gBildnerisches Gestalten,
- Litera hmusikalische und musikalisch-rhythmische Fähigkeiten,
- Litera iNaturbegegnung einschließlich der Erziehung zu umweltbewusstem Verhalten,
- Litera jWerte- und Orientierungskompetenz.