Kärnten
Beiträge der Gemeinden für die Finanzierung sonderpädagogischer Maßnahmen
LGBl.Nr. 89/2010
V
Paragraph 2,
01.01.2011
51 Schulen
Die Höhe des von den Gemeinden eines politischen Bezirkes pro Gemeindemitglied an das Land zu leistenden Betrages zur Bestreitung des Sachaufwandes der durch die Bereitstellung und Koordination sonderpädagogischer Maßnahmen im gesamten Bereich des Landes entsteht, beträgt 8 Cent.
07.03.2023
07.03.2023
20000611
LKT40017853